Über die Kanzlei

Die Anwaltskanzlei besteht seit 1974; das Notariat seit 1984. Wir sind ein mittelgroßes Büro. Unsere Mandanten sind Privatpersonen, die öffentliche Hand und Firmen aus dem In- und Ausland.

Unser anwaltlicher Tätigkeitsbereich umfasst
schwerpunktmäßig:

    • Arbeitsrecht
    • Architektenrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Grundstücksrecht
    • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    • privates  Baurecht

Unsere Notartätigkeit betrifft insbesondere die folgenden
Beurkundungen:

    • Erbverträge und Erbauseinandersetzungen
    • Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen
    • gesellschaftsrechtliche Verträge
    • Grundstücks- und Wohnungseigentumskaufverträge sowie
      Schenkungsverträge
    • Teilungserklärungen
    • Testamente (auch Beurkundungen von Testamenten
      von Eltern behinderter Kinder)